AKTUELLES

Unterrichtsbeginn in der Musikschule am 13.5.!

Am Freitag, dem 8.5., kam die gute Nachricht: Musikschulen dürfen  wieder öffnen. Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren, denn natürlich müssen nun strenge hygienische Auflagen eingehalten werden. Ab 13.5. wird erst einmal wird  nur der Einzelunterricht wieder stattfinden.

Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Bei Atemwegs-bzw. Erkältungssymptomen müssen SchülerInnen und LehrerInnen zu Hause bleiben.
  • Die vorgegebenen 1,5 Meter Mindestabstand müssen generell eingehalten werden.
  • Im Sprech-, Gesangs- bzw. Bläserbereich gelten strengere Abstandsregelungen.
  • Wenn möglich sollte auch während des Unterrichtes ein Mund/Nasen-Schutz von den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern getragen werden. In Situationen, in denen dies nicht möglich ist, muss ganz besonders auf die Einhaltung der Abstandsregelung geachtet werden.
  • Die Schüler und Schülerinnen kommen  erst kurz vor Beginn des Unterrichts allein in das Musikschulgebäude, waschen sich die Hände und gehen in ihren Unterrichtsraum.
  • In der Außenstelle Malchow betreten sie die Werleburg bitte auch erst direkt zur Unterrichtszeit, natürlich ebenfalls mit gewaschenen Händen.
  • Schüler bis zu einem Alter von zehn Jahren dürfen durch ein Groß-/Elternteil mit Mund/Nasen-Schutz bis zur Raumtür gebracht und wieder abgeholt werden. Dazwischen ist der Aufenthalt im Gebäude für Groß-/Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nicht zugelassen.
  • Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden werden sogenannte Regiezeiten eingerichtet, damit die Räume gelüftet und  Flächen z.B. Klaviertastaturen gereinigt werden können. Die Unterrichtszeiten können sich dadurch verschieben.
  • Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach dem Händewaschen gestattet.
  • Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument/eigenes Material, ein Austausch ist untersagt.
  • Entliehenes Material ist nach Benutzung zu reinigen bzw. bei Eignung zu desinfizieren.
  • Das Stimmen von Instrumenten für kleine Schüler ist nur unter Einsatz besonderer Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Abdecken des Instruments u. ä.) zugelassen.
  • Nach Ende des Unterrichts wird die Schule zügig verlassen.

Onlineangebote bleiben bestehen

Eltern, Lehrkräfte und Schüler stimmen die Unterrichtszeiten für die kommenden Wochen neu ab. Sie können dabei auch, wenn es organisatorisch nicht anders möglich ist, den Onlineunterricht beibehalten.