AKTUELLES

Die wichtigsten Regeln für unsere Musikschularbeit

Schrittweise durften Musikschulen seit Mai wieder öffnen. Mit dem Beginn des Schuljahrs 2020/21 findet endlich auch wieder Kurs- und Ensembleunterricht statt. Darauf freuen wir uns alle!

Wichtiger Hinweis! Die Landesverordnung vom 12.8.2020 legt in Anlage 28 fest: Bei akuten Atemwegserkrankungen sind Schülerinnen und Schüler von der Inanspruchnahme der Leistung ausgeschlossen, sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind.

Bitte nutzen Sie dann in Absprache mit der Lehrkraft z. B. die Möglichkeit des Online-Unterrichts. Wichtig ist, dass wir uns alle an die folgenden Regeln halten:
  • Bei Atemwegs-bzw. Erkältungssymptomen müssen SchülerInnen und LehrerInnen zu Hause bleiben.
  • Die vorgegebenen 1,5 Meter Mindestabstand müssen generell eingehalten werden.
  • Im Sprech-, Gesangs- bzw. Bläserbereich gelten strengere Abstandsregelungen.
  • Wenn möglich sollte auch während des Unterrichtes ein Mund/Nasen-Schutz von den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern getragen werden. In Situationen, in denen dies nicht möglich ist, muss ganz besonders auf die Einhaltung der Abstandsregelung geachtet werden.
  • Die Schüler und Schülerinnen kommen  erst kurz vor Beginn des Unterrichts allein in das Musikschulgebäude, waschen sich die Hände und gehen in ihren Unterrichtsraum.
  • In der Außenstelle Malchow betreten sie die Werleburg bitte auch erst direkt zur Unterrichtszeit, natürlich ebenfalls mit gewaschenen Händen.
  • Schüler bis zu einem Alter von zehn Jahren dürfen durch ein Groß-/Elternteil mit Mund/Nasen-Schutz bis zur Raumtür gebracht und wieder abgeholt werden. Dazwischen ist der Aufenthalt im Gebäude für Groß-/Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nicht zugelassen.
  • Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden werden sogenannte Regiezeiten eingerichtet, damit die Räume gelüftet und  Flächen z.B. Klaviertastaturen gereinigt werden können. Die Unterrichtszeiten können sich dadurch verschieben.
  • Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach dem Händewaschen gestattet.
  • Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument/eigenes Material, ein Austausch ist untersagt.
  • Entliehenes Material ist nach Benutzung zu reinigen bzw. bei Eignung zu desinfizieren.
  • Das Stimmen von Instrumenten für kleine Schüler ist nur unter Einsatz besonderer Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Abdecken des Instruments u. ä.) zugelassen.
  • Nach Ende des Unterrichts wird die Schule zügig verlassen.