Die wichtigsten Regeln für unsere Musikschularbeit
02.08.2020
Schrittweise durften Musikschulen seit Mai wieder öffnen. Mit dem Beginn des Schuljahrs 2020/21 findet endlich auch wieder Kurs- und Ensembleunterricht statt. Darauf freuen wir uns alle!
Wichtiger Hinweis! Die Landesverordnung vom 12.8.2020 legt in Anlage 28 fest: Bei akuten Atemwegserkrankungen sind Schülerinnen und Schüler von der Inanspruchnahme der Leistung ausgeschlossen, sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind.
Bitte nutzen Sie dann in Absprache mit der Lehrkraft z. B. die Möglichkeit des Online-Unterrichts. Wichtig ist, dass wir uns alle an die folgenden Regeln halten:- Bei Atemwegs-bzw. Erkältungssymptomen müssen SchülerInnen und LehrerInnen zu Hause bleiben.
- Die vorgegebenen 1,5 Meter Mindestabstand müssen generell eingehalten werden.
- Im Sprech-, Gesangs- bzw. Bläserbereich gelten strengere Abstandsregelungen.
- Wenn möglich sollte auch während des Unterrichtes ein Mund/Nasen-Schutz von den Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern getragen werden. In Situationen, in denen dies nicht möglich ist, muss ganz besonders auf die Einhaltung der Abstandsregelung geachtet werden.
- Die Schüler und Schülerinnen kommen erst kurz vor Beginn des Unterrichts allein in das Musikschulgebäude, waschen sich die Hände und gehen in ihren Unterrichtsraum.
- In der Außenstelle Malchow betreten sie die Werleburg bitte auch erst direkt zur Unterrichtszeit, natürlich ebenfalls mit gewaschenen Händen.
- Schüler bis zu einem Alter von zehn Jahren dürfen durch ein Groß-/Elternteil mit Mund/Nasen-Schutz bis zur Raumtür gebracht und wieder abgeholt werden. Dazwischen ist der Aufenthalt im Gebäude für Groß-/Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nicht zugelassen.
- Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden werden sogenannte Regiezeiten eingerichtet, damit die Räume gelüftet und Flächen z.B. Klaviertastaturen gereinigt werden können. Die Unterrichtszeiten können sich dadurch verschieben.
- Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach dem Händewaschen gestattet.
- Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument/eigenes Material, ein Austausch ist untersagt.
- Entliehenes Material ist nach Benutzung zu reinigen bzw. bei Eignung zu desinfizieren.
- Das Stimmen von Instrumenten für kleine Schüler ist nur unter Einsatz besonderer Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Abdecken des Instruments u. ä.) zugelassen.
- Nach Ende des Unterrichts wird die Schule zügig verlassen.