Musikschule im Januar 2022
12.01.2022
Laut Anordnung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte darf unsere Schule seit Montag, dem 3.1.2022, wieder für Einzel- und Doppelunterricht öffnen. Um größere Kontakte zu vermeiden, bleiben Ensembleproben und Kurse Musikalische Früherziehung untersagt. AnordnungMusikschulen_12012022
Diese Anordnung gilt bis zum 5.2.2022
Für den Instrumental- und Gesangsunterricht gelten weiterhin die bekannten Regeln:
- 2G + für alle Teilnehmenden mit den gültigen Ausnahmen* .
- Die Schultests werden anerkannt.
- Wichtig: alle Schüler und Schülerinnen müssen ab ihrem 18. Geburtstag einen Impfnachweis vorlegen.
- Eltern bleiben möglichst draußen.
- AHA Regeln sind selbstverständlich.
- Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
- Kinder von 7 bis 11 Jahren, die der Teststrategie an den allgemein bildenden Schulen unterfallen oder einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen. Der Schülerausweis genügt außerhalb der Ferien als Nachweis über die Testung.
- Für eine Übergangszeit bis zum 31.03.2022 auch Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, die der Teststrategie an allgemein bildenden oder beruflichen Schulen unterfallen oder einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen. Der Schülerausweis genügt außerhalb der Ferien als Nachweis über die Testung.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
- Für eine Übergangszeit bis zum 31.03.21 auch Schwangere, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
- Beschäftigte in allen Bereichen haben generell und ausnahmslos die „3G-Anforderung“ zu erfüllen. Dies ergibt sich aus den bundeseinheitlich gültigen Regelungen im Rahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz.