Information zur aktuellen Situation
26.11.2021
Gemäß der aktuellen Situation gilt nach § 2 (28) der gültigen Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern folgendes :
Durch das Eintreten des 2G-Plus-Erfordernis im Innenbereich ist die Teilnahme nur bei Vorlage eines negativen Ergebnisses einer gemäß §1a (Corona-LVO M-V) durchgeführten Testung gestattet.- Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: Teilnahme ohne Test zulässig, wenn symptomfrei
- Kinder von 7 bis einschl. 11 Jahren: Teilnahem mit Test und Altersnachweis, wenn symptomfrei (Achtung: Schultestung nicht ausreichend)
- Kinder von 12 bis einschl. 17 Jahren: Teilnahme mit Test und Altersnachweis, wenn symptomfrei bis 31.12.2021 (Achtung: Schultestung nicht ausreichend)
- medizinische Indikation: TN zulässig mit Attest und Test
- Für alle Schülerinnen und Schüler ab 18. Lebensjahr: Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene